Anmeldeformular
Teilnahmebedingungen
der Kanuschule Uli Maldacker, Schimperstraße 2,
68723 Schwetzingen, Tel. 06202/29977,
Fax 06202/4681
Teilnehmer:
Jeder Teilnehmer muss gut schwimmen können. Er
darf keine körperlichen oder geistigen Gebrechen
haben, die eine Teilnahme an einem Kanu- oder Kajakkurs
ausschließen. Er muss die Voraussetzungen für
den entsprechenden Kurs besitzen.
Anmeldung:
Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form, mit der
gleichzeitig die Teilnahmebedingungen anerkannt werden.
Sie erhalten dann am Anmeldeschluss eine Anmeldebestätigung
und nähere Auskünfte zum Kurs. Zahlungen:
Mit der Anmeldung ist gleichzeitig die Anmeldegebühr
fällig. Der Restbetrag ist an den bei den Kursen
angegebenen Terminen fällig.
Sparkasse Heidelberg (BLZ 672 500 20) Konto-Nr. 25025393
Rücktritte:
müssen schriftlich erfolgen und erfordern eine
Bearbeitungsgebühr von 10%. Bei Rücktritten
oder Kurswechsel nach dem
- Anmeldeschluss wir 50% der Kursgebühr einbehalten.
- 3. Tag vor Kursbeginn oder Nichterscheinen wir 100%
der Kursgebühr einbehalten.
Sollten bei Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahlen
(8), bei Tageskursen (8) nicht erreicht werden, kann
die Kanuschule vom Vertrag zurücktreten. Die geleisteten
Zahlungen werden dann unverzüglich zurückerstattet.
Haftung:
Erfolgt für die gewissenhafte Vorbereitung und
Durchführung der im Programm angebotenen Leistungen,
max. in Höhe der jeweiligen Kursgebühr. Für
die Undurchführbarkeit aufgrund höherer Gewalt,
Streik oder Krieg kann der Veranstalter nicht haftbar
gemacht werden. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigene
Gefahr.
Änderungen:
Zu hohe oder zu niedrige Wasserstände berechtigen
den Veranstalter, auf andere Flüsse auszuweichen.
Ausrüstung:
Teilnehmer benötigen ein Boot mit Griffschlaufen,
Auftriebskörper, Spritzdecke, Paddel, Schwimmweste,
Helm. Bei Wildwasser zusätzlich Neopren und Wurfsack
(Boot max. 3 m lang).
Anweisungen:
Den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen kann ein Teilnehmer nach Ermahnung
vom weiteren Kurzsverlauf ausgeschlossen werden.
Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand gilt Schwetzingen für sämtliche
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung.
|